Beachten Sie die inhaltlichen Änderungen zur Reinertragsvergabe‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ 
VR-Gewinnspargemeinschaft e.V.
19. Dezember 2024 Rundschreiben Nr. 13/2024

Aktualisierte Vergaberichtlinien nach Abgabenordnung ab dem 01. Januar 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie, dass bei der Förderung von Anschaffungen, Projekten, etc. aus Reinerträgen für gemeinnützige Vereine/Institutionen ab dem 01. Januar 2025 neue Vergaberichtlinien nach Abgabenordnung gelten. Diese können hier aufgerufen und heruntergeladen werden.

Bitte tauschen Sie die Vergaberichtlinien entsprechend in Ihren Unterlagen aus. Die neuen Vergaberichtlinien sind auch wieder Bestandteil des im Bankenbereich erstellten Reinertragsnachweises und bei diesem auf der Rückseite zu finden.

Die neuen Ergänzungen auf einen Blick

Grundsätzlich sind ab dem 01. Januar 2025 keine Förderungen aus dem Reinertrag mehr möglich für:
  • Haushaltsgeräte jeglicher Art
  • Reinigungsgeräte jeglicher Art
  • Gründungen von Schülergenossenschaften (Gründungskapital und Dauerförderung von Dienstleistungspauschalen)
  • Solar-/Photovoltaikanlagen sowie Balkonkraftwerke
  • Lampen und Leuchtmittel jeglicher Art (Ausnahmen: Flutlichtanlagen, Strahler zum Anstrahlen von Gebäuden und Ausstellungsgegenständen sowie Spots für Bühnen)
Die Förderung von Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie Baumaßnahmen ist nur in den folgenden Ausnahmefällen möglich:
  • bei Bauwerken, die unter Denkmalschutz stehen
  • bei Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
  • bei Musikinstrumenten und Sportgeräten

Wichtige und hilfreiche Hinweise

Bitte berücksichtigen Sie auch im Jahr 2025 unsere VRmobil/VRhilft-Produktpalette bei Ihrer Reinertragsvergabe. Über die verfügbaren Produkte und die geltenden Preise für 2025 werden wir Sie zu Beginn des neuen Jahres in einem Rundschreiben umfassend informieren.

Bitte denken Sie bei den Übergaben der Reinerträge an die Zuwendungsempfänger sowie bei Ihren Veröffentlichungen daran, den Gewinnsparerinnen und Gewinnsparern ausdrücklich zu danken. Sie sind es, die durch ihre Teilnahme am VR-Gewinnsparen diese Förderung aus den Reinerträgen erst ermöglichen.

Bitte nutzen Sie bei Gewinnübergaben unsere neuen Gewinner-Schilder, welche Sie in unserem Bankenbereich unter Plan M. 25 -> Jahresbestellung 2025 bestellen können. Unterstützen Sie gerne jede Aktion, indem Sie unsere entsprechenden QR-Codes einbinden. Auf diese Weise können mehr Gewinnsparlose generiert werden und Sie wissen:

Mehr Lose bedeuten höhere Reinerträge und noch mehr Unterstützung für gemeinnützige Institutionen!

Eine wichtige Information zum Schluss: Derzeit ist es bankseitig nicht möglich, Reinertragsnachweise für das Jahr 2025 im Bankenbereich zu erfassen. Sobald die Erfassung möglich ist, werden wir Sie umgehend informieren. Diese vorübergehende Einschränkung ist auf die Entwicklung der neuen Gewinnsparanwendung zurückzuführen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
VR-Gewinnspargemeinschaft e.V.
VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. · Berliner Allee 5 · 30175 Hannover
Zentrale: 0511 655551-0 · Telefax: 0511 655551-9
Besuchen Sie uns unter: www.gewinnspargemeinschaft.de
Vorstand: Dr. Jörg Hahne (Vorsitzender), Ramona Roggan, Johannes Freundlieb, Christian Müller, Carsten Schmees; Markus Strahler
Geschäftsführerin: Ute Kausch · Eintragung: Amtsgericht Hannover - VR 2181
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